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Fahrschule Ay - Celal Ay, Lechhauser Str. 3 in 86153 Augsburg

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0821 - 540 76 66

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Infos

Wöchentliche Prüfungen für Theorie & Praxis

Wir bieten wöchentliche Prüfungen für Theorie und Praxis an. So bleibst Du beim Lernen für Deinen Führerschein komplett flexibel und unabhängig.

Fortlaufender Kurseinstieg jederzeit möglich

Hast Du den Zeitpunkt für Deinen Führerschein gewählt, musst Du bei uns nicht auf einen bestimmten Termin warten – fortlaufender Kurseinstieg ist jederzeit möglich.

Fahr-Theorie mit modernen Medien lernen

Sich auf die theoretische Prüfung vorbereiten mit modernen Medien – in unserer Fahrschule in Augsburg ist es möglich. Bei uns setzen wir zur Prüfungsvorbereitung für Fahrtheorie voll und ganz auf Unterstützung von verschiedenen Kommunikationsmitteln.

Praxis – fahren lernen in modernen Fahrzeugen

Nicht nur unsere Fahrlehrer sind top-qualifiziert und erfahren. Um Dich optimal auf verschiedene Fahrsituationen vorbereiten zu können, legen wir einen großen Wert darauf, dass unsere Fahrschüler das Fahren in modernen, gut ausgestatteten und sicheren Fahrzeugen erlernen.

Wenn Du weitere Fragen zum Ablauf der Theorie- und Praxisprüfung oder zum Anmeldungsprozedere an unserer Fahrschule in Augsburg hast, zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Info über Führerscheinklasse PKW

Was darf ich mit den Klassen fahren?

BB96BE

Kraftwagen bis 3,5 t zG

  • Mitführen von Anhängern
  • Alle Anhänger bis 750 kg zG,
  • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf  3.500 kg begrenzt.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96
ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg

Kraftwagen der Klasse B und

  • Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: -

Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:

BB96BE

18 / 17*
*17 Jahre

  • Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Ausführliche Informationen zu BF 17 finden Sie hier...
  • Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,

b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,
die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

BB96BE

Theorie

  • 12 Doppelstunden2
    Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)

Theorie

  • 150 Minuten (2,5 Stunden)

Theorie

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

  • 2 DoppelstundenZusatzstoff
  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden3 Überland 
  • 4 Fahrstunden3 Autobahn 
  • 3 Fahrstunden3 bei Dunkelheit

Praxis

  • Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Stunden)
  • Fahren im Realverkehr 
  • 60 Minuten (1 Stunde)

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 3 Fahrstunden3 Überland 
  • 1 Fahrstunde3 Autobahn 
  • 1 Fahrstunde3 bei Dunkelheit

Welche Prüfung muss ich machen?

BB96BE

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung:  Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Theorieprüfung entfällt

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 45 Minuten
    (Prüfungsinhalte:
    Sicherheitskontrolle, Fahren
    innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Praktische Prüfung entfällt 

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 45 Minuten
    (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Unterlagen und Nachweise, 
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

BB96BE
  • Biometrisches Passbild 
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende 
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort4
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Biometrisches Passbild 
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird.

  • Biometrisches Passbild 
  • Sehtest 
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Außerdem ist zu beachten: 

BB96BE
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

Wissenswertes 

BB96BE

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Wer die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben hat,

  • darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zG des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
  • darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes)  fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird  dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04  dokumentiert).

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben

  • bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt.

Auf Antrag bekommen Sie außerdem:

  • Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3. Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Sie auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg begrenzt und die Zahl der Achsen auf drei. Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen vorlegen. Wenn Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen, dürfen Sie ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg.
  • die Klasse T, wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

  • Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:

    Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

    Sie können auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer Sie zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit Ihnen bis zur Prüfungsreife üben.

  • Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
    Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren: 
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h);
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)



zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
 
1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden
2 je 90 Minuten
3 je 45 Minuten
4 nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse

Copyright by Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. - Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.

Info über Führerscheinklasse Motorrad

Was darf ich mit den Klassen fahren?

MofaAMA1A2A

 

Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) /
Dreirädrige Kleinkrafträder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

 Leichtkrafträder bis 125 cm³ / Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Krafträder bis 35 kWKrafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

 

Mofa

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • maximal 25 km/h bbH,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;

  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
  • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);

  • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

  • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

  • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
  • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

 
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg. 

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

 
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klasse: -

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klasse: AM

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klasse: AM

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klasse: AM

Sie müssen mindestens ... Jahre alt sein:

MofaAMA1A2A

 15

16

16

18

zu a)

  • 24
  • bzw. 20 bei mind. 2 Jahren  Vorbesitz der Klasse A2

zu b)

  • 21

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

MofaAMA1A2A

Theorie

6 Doppelstunden2
in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

oder:

Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

Praxis
90 Minuten Grundausbildung
unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Theorie

  • 12 Doppelstunden2 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden2 Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Theorie

  • 12 Doppelstunden2 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden2 Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der 
  • Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden3 Überland 
  • 4 Fahrstunden3 Autobahn 
  • 3 Fahrstunden3 bei Dunkelheit

Theorie

  • 12 Doppelstunden2 Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden2 Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der 
  • Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden3 Überland
  • 4 Fahrstunden3 Autobahn
  • 3 Fahrstunden3 bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  • Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
  • 3 Fahrstunden Überland3,
  • 2 Fahrstunden Autobahn3,
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit3.

 

Welche Prüfung muss ich machen?

MofaAMA1A2A

Theorieprüfung ist abzulegen

Fragebogen mit 20 Fragen
ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung entfällt

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 45 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 45 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1.
 
Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 60 Minuten 
  • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2.

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 60 Minuten 
  • bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Unterlagen und Nachweise,
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

MofaAMA1A2A
  • Biometrisches Passbild
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort4
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Wissenswertes 

MofaAMA1A2A
  • Biometrisches Passbild

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
  • Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa fahren:

  • wer vor dem 01.04.1965 geboren ist
  • wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.

Als Kleinkrafträder gelten auch

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind. 
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Begrenzung der bbH

  • Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.

Klassen 3/4 „alt“

  • Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

Als Leichtkrafträder gelten auch:

  • Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
 
1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden
2 je 90 Minuten
3 je 45 Minuten
4 nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse

Copyright by Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. - Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.